Am Samstag, den 17.04.2021 um 12 Uhr wurden unsere Tennisplätze für den Spielbetrieb freigegeben.
Bitte beachtet die Corona-Regeln und das Hygienekonzept.
Auszug aus der Corona-Verordnung – Tennisplätze in Freien (Stand 19.04.2021):
Inzidenz unter 50 | Inzidenz unter 100 | Inzidenz über 100 |
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Max. 10 Personen. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Für die Betreuung von Kindergruppen dürfen so viele Aufsichtspersonen anwesend sein, wie es für die Aufsichtsführung notwendig ist. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt. | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Für die Betreuung von Kindergruppen dürfen so viele Aufsichtspersonen anwesend sein, wie es für die Aufsichtsführung notwendig ist. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt. | Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt. |